In der Stadt Oldenburg heißt es aufatmen, denn der Inzidenzwert sinkt! Dieser lag am Montag, den 31. Mai 2021, den fünften Werktag in Folge unter 35. Deshalb folgen nun weitere Corona Lockerungen für die Stadt. Damit ihr den Durchblick behaltet, geben wir euch eine Übersicht über die Lockerungen, die euch ab heute im Alltag betreffen!
Kontakte
- Zusammenkünfte von drei Haushalten mit maximal zehn Menschen möglich [zugehörige Kinder (0 bis 14 Jahre) hierbei nicht eingerechnet]
- für Kinder bis einschließlich 14 Jahre: Treffen in einer Gruppe von bis zu zehn Kindern und Jugendlichen zusammen mit Erwachsenen aus einem Haushalt möglich
- Regelungen gelten für den öffentlichen Bereich sowie für private Wohnungen oder das eigene Grundstück
Handel
- Einkaufen in Geschäften weiterhin ohne Testpflicht
- keine Begrenzung der Kundenzahl nach Quadratmetern
- medizinische Maske (OP oder FFP2) weiterhin beim Einkaufen notwendig
Gastronomie
- draußen und drinnen geöffnet
- keine Testpflicht oder Kapazitätsbeschränkungen, aber Kontaktdatenerfassung
- sobald Gäste die Innenräume betreten, ist eine medizinische Maske erforderlich
- Personal muss eine medizinische Maske tragen
- private geschlossene Feiern innerhalb einer Gastronomie mit bis zu 100 Personen möglich
- hierbei: Hygienekonzept, Abstandsgebot und Maskenpflicht (wenn man nicht am Tisch sitzt)
Bars, Clubs und Discotheken
- Öffnung mit Hälfte der zulässigen Personenkapazität
- Kontaktdatenerfassung
- Nachweis eines negativen Tests oder einer vollständigen Impfung oder Genesung
Veranstaltungen
- Großveranstaltungen ab einer Kapazität von 1.700 Plätzen mit einer Auslastung von 30 Prozent möglich
- bis maximal 500 Personen: Indoor-Veranstaltungen mit sitzendem Publikum mit Hygienekonzept
- für stehendes Publikum: Besucherzahl bei Indoor-Veranstaltungen auf 100 begrenzt
- Outdoor-Veranstaltungen mit bis zu 500 Zuschauern zulässig
- mit Genehmigung in Ausnahmefällen mehr
- ab einer Kapazität von 250 Personen: Zugang nur mit negativem Testnachweis möglich
- sowohl drinnen als auch draußen: Maskenpflicht einer medizinischen Maske (sobald man den Sitzplatz verlässt)
Kultur und Freizeit
- kulturelle Einrichtungen: Besuch ohne Testpflicht und Kapazitätsbeschränkungen
- Theater, Konzerthäuser und Kinos: drinnen und draußen Vorführungen mit einer Sitzordnung im Schachbrettmuster
- Gesang im Gottesdienst oder bei anderen religiösen Veranstaltungen wieder zulässig
Sport
- Erwachsene: Kontakt- und Mannschaftssport drinnen und draußen möglich
- Entfall der Personenbegrenzung beim Kontaktsport
- Freibäder und Hallenbäder öffnen, hier keine Testpflicht
Schulen und Kitas
- Präsenz- und Regelbetrieb
- zwei Mal pro Woche Testpflicht für Schülerinnen und Schüler sowie für Schulbedienstete
Wir hoffen, dass der Inzidenzwert weiterhin niedrig bleibt und wir die Lockerungen genießen können. Passt deshalb auf euch auf und bleibt gesund!