Ab morgen gelten wieder geänderte Corona-Regelungen für Oldenburg.
Offene Clubs, Außen- und Innengastronomie und stattfindende Kultur-Veranstaltungen – in Oldenburg ist wieder einiges möglich. Doch seit drei Tagen liegt der Inzidenzwert über 10. Aus diesem Grund hat die Stadt Oldenburg am 19. Juli eine neue Allgemeinverfügung erlassen. Mit der Verfügung tritt die Stufe 1 des Niedersächsischen Stufenplans wieder in Kraft.
Das gilt nun ab morgen, dem 21. Juli 2021:
Kontaktbeschränkungen:
- Treffen von bis zu zehn Personen aus beliebig vielen Haushalten sind nur erlaubt (ausgenommen: Kinder unter 14 Jahren, vollständig Geimpfte und Genesene, Begleitpersonen/Betreuungskräfte für Menschen mit Behinderung/Pflegebedürftigkeit sowie im Rahmen des Umgangs- und Sorgerechts)
- Nicht zusammenlebende Paare gelten als ein Haushalt
- Zusammenkünfte von bis zu zehn Kindern bis einschließlich 14 Jahren mit den Personen eines Haushalts sind zulässig
Gastronomie:
- Restaurants, Imbisse und Cafés dürfen mit Hygienekonzept weiterhin öffnen
- In geschlossenen Räumen muss eine Maske getragen werden, solange der Sitzplatz nicht eingenommen ist
Diskotheken, private Feiern & Veranstaltungen:
- Private geschlossene Feiern sind mit maximal 100 Personen zulässig (negativer Test-, Impf- oder Genesungsnachweis erforderlich)
- Diskotheken, Clubs und ähnliche Einrichtungen dürfen mit Hygienekonzept weiterhin öffnen (Personenzahl ist auf 50 Prozent der zulässigen Personenkapazität begrenzt & ein negativer Test-, Impf- oder Genesungsnachweis ist erforderlich)
- es gilt die Maskenpflicht, solange der Sitzplatz nicht eingenommen ist
- Veranstaltungen, Sitzungen und Zusammenkünfte mit Hygienekonzept mit maximal 500 sitzenden Teilnehmenden oder mit maximal 100 zeitweise stehenden Teilnehmenden sind in geschlossenen Räumen zulässig
- Es muss eine medizinische Maske getragen werden, solange der Sitzplatz nicht eingenommen ist
- Veranstaltungen, Sitzungen und Zusammenkünfte mit Hygienekonzept mit maximal 500 sitzenden oder zeitweise stehenden Teilnehmenden sind unter freiem Himmel zulässig
- Es muss eine medizinische Maske getragen werden, solange der Sitzplatz nicht eingenommen ist
- Großveranstaltungen unter freiem Himmel und als auch in geschlossenen Räumen sind erlaubt (zu beachten: Pflicht zur Antragsstellung)
- Es muss eine medizinische Maske getragen werden, solange der Sitzplatz nicht eingenommen ist
Wochenmärkte:
- Oldenburger Wochenmärkte: während der Marktöffnungszeiten gilt die Maskenpflicht (gilt auch für Passantinnen und Passanten ohne Kaufabsichten)
Touristen:
- Beherbergungsstätten, Hotels, Camping-, Wohnmobilstell- und Bootsliegeplätze dürfen mit Hygienekonzept weiterhin öffnen
- Vor der Anreise muss ein negativer Test-, Impf- oder Genesungsnachweis der Vermieter*in vorgelegt werden
- Während des Aufenthalts muss jeder Gast zwei Tests pro Woche durchführen und der Vermieter*in vorlegen
Alle Regelungen findet ihr in dieser Übersicht der Stadt Oldenburg.
Bitte haltet euch weiterhin an die AHA-Regeln – vielen Dank für eure Unterstützung. Gemeinsam schaffen wir das und werden einen tollen Sommer in Oldenburg erleben!